In der evangelischen und katholischen Kirche sowie ihren unzähligen Einrichtungen sind rund 1,3 Millionen Mitarbeiter beschäftigt. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle.
Kirchliches Arbeitsrecht: Sonderregeln für 1,3 Millionen Beschäftigte
Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten beim zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland?
Antworten darauf finden sich in meinem neuen Buch. Darin stelle ich das kirchliche Arbeitsrecht prägnant und praxisgerecht dar.
Praxisleitfaden zum kirchlichen Arbeitsrecht
Schwerpunkte sind:
- Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertragsrichtlinien, Loyalitätspflichten, außereheliches Verhalten, Arbeitnehmerüberlassung, Kündigungsregelungen, Beteiligung Mitarbeitervertretungen)
- Kollektivarbeitsrecht („Dritter Weg“, Arbeitsvertragsrichtlinien, Mitarbeitervertretungsrecht – MVG.EKD, MAVO -, Arbeitskampfrecht, Schlichtung)
- Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz (Anwendungsbereich/-vorrang DS-GVO/BDSG versus DSG-EKD und KDG, Beschäftigtendatenschutz, Zulässigkeit der DV, Informationspflichten, Sanktionen und Rechtsbehelfe)
- Rechtsschutz (innerkirchliche Schlichtungsstellen, kirchliche Arbeitsgerichte, Rechtsmittel, einstweiliger Rechtsschutz, Vollstreckung)
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Dr. Benjamin Weller
Kirchliches Arbeitsrecht
Individual- und Kollektivarbeitsrecht | Datenschutz | Rechtsschutz
NomosPraxis
ISBN 978-3-8487-5885-2