Egal ob Vorstand, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer – zentraler Streitpunkt ist fast immer die Höhe der Abfindung. Der Weg zu einer Übereinkunft in diesem Punkt ist oft lange und bedarf strategischem Geschick. Da der Fokus in den Verhandlungen meist auf der Höhe der Abfindung liegt, geraten andere wichtige Regelungspunkte schnell in den Hintergrund. Dies sollte vermieden werden, da ein Aufhebungsvertrag für beide Parteien Risiken und Nachteile birgt.
Hier gibt es eine Reihe von Risiken, so zum Beispiel die Verletzung des Gebots des fairen Verhandelns, das Bedürfnis, noch nicht bekannte Schadenersatzansprüche realisieren zu können oder vor unangenehmen Ansprüchen wie Boni, Urlaubsabgeltung oder Schadenersatz gefeit zu sein.
Auf dieser Seite sind insbesondere die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten, das Risiko vor der Inanspruchnahme auf Schadenersatz zu minimieren und dafür zu sorgen, dass variable Entgeltbestandteile aus langfristigen und kurzfristigen variablen Entgeltmodellen oder Stock Option- und Phantom Share-Plänen realisiert werden können. Ein wichtiger Aspekt ist insbesondere bei langfristigen Freistellungsphasen die Anrechnung anderweitigen Erwerbs und das Wettbewerbsverbot. Bei Vorstands- und Geschäftsführerverträgen ist besondere Sorgfalt auf die formale Wirksamkeit des Vertrages zu achten, dass insbesondere Beschlüsse von Aufsichtsrat, Beirat oder Gesellschafterversammlung vorliegen.
Ein Aufhebungsvertrag bietet zugleich die Möglichkeit, rechtssicher und einvernehmlich eine klare Trennung herbeizuführen. Dazu gehört etwa die Vereinbarung über die Art und den Zeitpunkt der Beendigung, die Ausgestaltung einer Freistellung, der Umgang mit Resturlaub und Überstunden sowie die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung verhindert spätere Streitigkeiten und sorgt für Planungssicherheit auf beiden Seiten.
In allen Fällen ist Vorsorge zu treffen, dass keine Möglichkeit besteht, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen anzufechten. Wenn die Tinte unter dem Aufhebungsvertrag trocken ist, sollte im Idealfall Klarheit herrschen – und das Arbeitsverhältnis ohne weitere Konflikte beendet sein.
Wir vertreten Sie, egal auf welcher Seite Sie stehen. Wir unterstützen sowohl Unternehmen wie auch Vorstände, Geschäftsführer und Arbeitnehmer. Bei der Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag kommt es auf die richtige Vorbereitung, die richtige Strategie an. Wir unterstützen Sie dabei, die Risiken zu reduzieren und möglichst viele Vorteile aus dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags mitzunehmen. Auch wenn der Fokus bei den Verhandlungen in der Regel auf der Höhe der Abfindung liegt, verlieren wir die Gesamtheit der Regelungen nicht aus dem Blick. Kommen wir mit der Gegenpartei zu einer Übereinkunft, verschriftlichen wir diese Regelungen in einem Vertragstext für Sie.