Aufhebungsvertrag

Egal ob Vorstand, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer, zentraler Streitpunkt ist immer die Höhe der Abfindung. Ist zu diesem Punkt endlich eine Übereinkunft getroffen, bleiben oft die anderen wichtigen Regelungspunkte auf der Strecke. Auf Unternehmensseite gibt es eine Reihe von Risiken, so zum Beispiel die Verletzung des Gebots des fairen Verhandelns, das Bedürfnis, noch nicht bekannte Schadenersatzansprüche realisieren zu können oder vor unangenehmen Ansprüchen (Boni, Urlaubsabgeltung, Schadenersatz) gefeit zu sein. Auf Seiten des Beschäftigten sind die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten, das Risiko vor der Inanspruchnahme auf Schadenersatz zu minimieren und dafür zu sorgen, dass variable Entgeltbestandteile aus langfristigen und kurzfristigen variablen Entgeltmodellen oder Stock Option- und Phantom Share-Plänen realisiert werden können. Ein wichtiger Aspekt ist insbesondere bei langfristigen Freistellungsphasen die Anrechnung anderweitigen Erwerbs und das Wettbewerbsverbot. Bei Vorstands- und Geschäftsführerverträgen ist besondere Sorgfalt auf die formale Wirksamkeit des Vertrages zu achten, dass insbesondere Beschlüsse von Aufsichtsrat, Beirat oder Gesellschafterversammlung vorliegen. In anderen Fällen ist Vorsorge zu treffen, dass keine Möglichkeit besteht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzufechten. Wenn die Tinte unter dem Aufhebungsvertrag trocken ist, sollte es im Idealfall keinen Konflikt mehr geben.

Prof. Dr. Stefan Nägele - Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Stefan Nägele berät Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Leitende Führungskräfte. Ein besonderes Augenmerk gilt der strategischen Beratung der Unternehmen, der Durchsetzung oder der Abwehr von Haftungsansprüchen ihrer Organe.