„Den perfekten Ausgleich zum Beruf finde ich beim Sport. Am liebsten draußen in der Natur mit dem Bike, aber auch gerne zu Fuß beim Joggen, Wandern, Bergsteigen und im Winter auf Ski. Die Berge haben es mir ganz besonders angetan, denn um erfolgreich am Berg zu sein, braucht es eben die Eigenschaften, die man auch sonst im Leben braucht, um Projekte und Ziele zu realisieren: Kreativität, Ideen und Visionen, Strategie und Planung, Motivation, Passion, Ausdauer, Werte und Ziele, Eigenverantwortung und ein starkes Team an seiner Seite.“
„Ich bin Rechtsanwalt, weil dieser Beruf es einem erlaubt, eine Fülle verschiedener Welten kennenzulernen.“
Regelungsabreden der Betriebsparteien als Mittel und Grundlage einer Abweichung von Gesetzesrecht
Verlag Dr. Kovač, Hamburg, 2015
Verhaltensregeln für Arbeitgeber vor und bis zur Betriebsratswahl
gemeinsam mit Laura Fischer in: NZA 2022, 81 f.
Lohnrisiko und Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfällen aufgrund der Corona-Pandemie
gemeinsam mit Magdalena Fauth in: AnwZert ArbR 13/2021 Anm. 2
Kurzarbeit in Zeiten der Corona-Krise
in: COVuR 2020, 363 ff.
Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG): Der neue Standard für einen wirksamen Geheimnisschutz gegenüber Arbeitnehmern
in: AnwZert ArbR 4/2020 Anm. 2
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers und Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag
gemeinsam mit Felix Ladenburger in: AnwZert ArbR 4/2019 Anm. 2
Der Unterlassungsanspruch des SE-Betriebsrats bei Durchführung einer unternehmerischen Maßnahme vor Abschluss des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens nach §§ 28, 29 SEBG
in: NZA 2018, 761 ff.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 BetrVG und wie man ihn pariert
in: NZA-RR 2016, 169 ff.
Die rechtzeitige Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses bei einer Unternehmensübernahme gem. § 106 III Nr. 9 a) BetrVG
gemeinsam mit Dr. Sebastian Frahm in: ArbR Aktuell, Heft 18/2014
Bildung vom Gesetz abweichender Betriebsratsstrukturen nach § 3 I Nr. 1 BetrVG durch die Betriebspartner
gemeinsam mit Dr. Sebastian Frahm in: ArbR Aktuell, Heft 9/2014
Fabian Schmeisser berät bundesweit Unternehmer und Unternehmen in der gesamten Bandbreite des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und in Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung. Selbstverständlich vertritt er seine Mandanten auch in Arbeitsgerichts- und Einigungsstellenverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten bei Abschluss und Beendigung von Dienst-/Anstellungsverträgen.