Arbeitnehmerüberlassung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeit nimmt immer mehr zu. Gleichzeitig bestehen für Verleiher und Entleiher erhebliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche sowie bußgeldrechtliche Risiken, etwa im Zusammenhang mit der Problematik der „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ oder des „Kettenverleihs“. Durch die Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat der Gesetzgeber die formalen Anforderungen an die Gestaltung von Überlassungsverträgen und an eine rechtssichere Überlassungspraxis zusätzlich verschärft. Zu vielen Spezialfragestellungen fehlt es bislang an einer klärenden höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Statusabgrenzung und Clearingverfahren

Aber auch abseits der Arbeitnehmerüberlassung gestaltet sich der rechtssichere Einsatz von Fremdpersonal oft schwierig. Unter dem Begriff der Scheinselbstständigkeit wird die Abgrenzung zwischen einer sozialversicherungspflichten abhängigen Beschäftigung und einer Zusammenarbeit auf Basis von Dienstverträgen oder Werkverträgen diskutiert. Zur Prävention von Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Deutsche Rentenversicherung ist eine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts erforderlich.

Was können wir für Sie tun?

Wir beraten beim Einsatz von Fremdpersonal und entwickeln rechtssichere Konzepte für Arbeitnehmerüberlassung und für die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern. In Statusfeststellungsstreitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung besitzen wir eine jahrelange Erfahrung und begleiten Unternehmen sowohl in Anhörungs- und Widerspruchsverfahren als auch in gegebenenfalls erforderlichen sozialgerichtlichen Rechtsstreiten.

Dr. Tassilo-Rouven König - Fachanwalt für Arbeitsrecht Stuttgart

Ihr Ansprechpartner

Dr. Tassilo-Rouven König ist Experte im kollektiven Arbeitsrecht und im Beschäftigtendatenschutz. Seine Schwerpunkte liegen in der Restrukturierungsberatung und der Begleitung von Unternehmen in Tarif- und Betriebsverhandlungen.