Für Arbeitgeber und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten mannigfaltige Sonderregeln. Diese sind vor allem in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes niedergelegt.
Im Bund und in den Kommunen ist das der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), in den Ländern der Tarifvertrag der Länder (TV-L). In Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts können eigene Tarifverträge bestehen, etwa der TV-Ärzte für Ärzte an Universitätskliniken oder der TVöD-S für Mitarbeiter von Sparkassen.
Die Tarifverträge für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes enthalten spezielle Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, etwa im Hinblick auf Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, Urlaub sowie Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Charakteristisch für Beschäftigte des öffentlichen Diensts ist, dass dort die Gehälter nicht dem Spiel der freien Kräfte unterliegen. Sie werden nicht zwischen Dienstherrn (Arbeitgeber) und Arbeitnehmer ausgehandelt, sondern durch Eingruppierung und Tabellenentgelte vorgegeben. Das Eingruppierungsrecht ist ein komplizierter Regelungsbereich, in dem sich zahlreiche Rechtsfragen stellen und Rechtsstreitigkeiten in Gestalt von Eingruppierungsklagen an der Tagesordnung stehen.
In Einrichtungen der öffentlichen Hand bestehen keine Betriebsräte, welche die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Vielmehr werden die Beschäftigten durch Personalräte vertreten. Aufgabe und Befugnisse der Personalräte sind in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
Unser Beratungsangebot umfasst die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Recht. Im Mittelpunkt unserer Beratung stehen dabei die Eigenheiten des öffentlichen Dienstes, etwa im Hinblick auf
Benjamin Weller berät in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung und Unterstützung von kirchlichen Einrichtungen sowie Institutionen des öffentlichen Diensts und im Gesundheitswesen.