Kündigung bei Selbstbeurlaubung

Gerade rechtzeitig zur diesjährigen Urlaubssaison hat das Bundesarbeitsgericht das Urteil des 2. Senats vom 20. Mai 2021 (2 AZR 457/20) veröffentlicht. Das Bundesarbeitsgericht hat mit dieser Entscheidung die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der eigenmächtige Antritt eines vom Arbeitgeber nicht gewährten Urlaubs durch den Arbeitnehmer geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Im dort entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer am Freitag um 23:17 Uhr Erholungsurlaub beantragt und ist am nachfolgenden Montag der Arbeit ferngeblieben.

Das Gericht stellt in dieser Entscheidung nochmals dar, dass einem Arbeitnehmer kein Selbstbeurlaubungsrecht zusteht. Erschwerend wertete das Gericht in diesem Fall, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mit dem in der Nacht von Freitag auf Samstag gestellten Erholungsurlaub keine Gelegenheit gegeben hat, zum Urlaubsantrag Stellung zu nehmen. Das Gericht spricht von Vereitelung der Urlaubsgewährung.

Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Fehlverhalten für so bedeutsam erachtet, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar war, dem Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen, die in diesem Fall einen Monat zum Monatsende betragen hat.

Die Besonderheit dieses Falles lag darin, dass der Arbeitnehmer sich in einem Prozessarbeitsverhältnis befunden hat, also einem Arbeitsverhältnis, das die Parteien geschlossen hatten im Hinblick darauf, dass der Arbeitnehmer gegen eine früher ausgesprochene Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht obsiegt hatte und der Arbeitgeber zur Verringerung des Annahmeverzugslohnrisikos mit dem Arbeitnehmer ein Prozessverhältnis abgeschlossen hatte, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses. Für das Bundesarbeitsgericht war die Tatsache, dass ein Prozessarbeitsverhältnis geschlossen wurde, ohne Relevanz.

Die Erkenntnis ist eindeutig: Wer sich selbst beurlaubt, riskiert die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

 

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