Freistellung unter Urlaubsanrechnung auch bei fristloser Kündigung?

Beim Ausspruch einer ordentlichen Kündigung werden Arbeitnehmer häufig unter Anrechnung von Resturlaubsansprüchen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist freigestellt. Damit soll – unter anderem – vermieden werden, dass nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG noch Urlaubsansprüche finanziell abgegolten werden müssen. Doch besteht diese Möglichkeit auch beim Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen […]