Arbeitsrechtliche Besonderheiten
Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unterliegen einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Besonderheiten. Die Arbeitsverhältnisse sind geprägt durch spezielle Vorgaben der Träger sowie durch die Eigenarten der verschiedenen medizinischen und nichtmedizinischen Berufsgruppen. Insbesondere bei Krankenhäusern sind zudem die Organisationsstrukturen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung von Bedeutung.
Träger von Gesundheitseinrichtungen
Die Landschaft der Gesundheitseinrichtungen zeichnet sich durch ein Nebeneinander von öffentlichen, kirchlichen und privaten Trägern aus. Je nach Träger gelten besondere arbeitsrechtliche Anforderungen.
Bei Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft findet kirchliches Arbeitsrecht Anwendung. Die Arbeitsbedingungen sind in der Regel in Arbeitsvertragsrichtlinien festgelegt, die im „Dritten Weg“ durch Arbeitsrechtliche Kommissionen ausgehandelt werden. Für Mitarbeiter im Krankenhaus sind im katholischen Bereich die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR), im evangelischen Bereich die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland von erheblicher Bedeutung. Schließlich müssen die Mitarbeiter die Glaubens- und Sittenlehre der Kirche beachten.
In Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ist das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes zu beachten. Grundlage hierfür bilden Tarifverträge wie der TV-Ärzte/VKA.
Was können wir für Sie tun?
Wir unterstützen im Daily HR Business. Daneben liegt unser Augenmerk auf den Spezifika des Gesundheitssektors, wie etwa
Dr. Benjamin Weller berät Einrichtungen im Gesundheitssektor in kirchlicher, öffentlicher und privater Trägerschaft. Außerdem begleitet er medizinische und kaufmännische Führungskräfte bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem Arbeitgeber.
Dr. Benjamin Weller