

Entgeltumwandlung: Ausschluss des Arbeitgeberzuschusses durch Tarifvertrag?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich am 08. März 2022 in gleich zwei Verfahren mit dem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG beschäftigt.
In der Praxis wurden die Entscheidungen mit Spannung erwartet, weil bis dato nicht geklärt war, ob Ansprüche aus § 1a Abs. 1a BetrAVG aufgrund des § 19 Abs. 1 BetrVG auch dann ausgeschlossen werden können, wenn ein Tarifvertrag vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz abgeschlossen worden ist.