Im Würgegriff der Sozialversicherungspflicht

Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nimmt eine ungute Entwicklung und führt dazu, dass weit mehr Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterfallen als bislang angenommen. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: Beispiel Nummer 1: Der GmbH-Gesellschafter Arbeitet ein GmbH-Gesellschafter mit einem Anteil am Stammkapital von 50 % im Unternehmen mit, wird entgegen früherer Rechtsauffassung diese Tätigkeit als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit […]