ie zahnmedizinische Fachhelferin (ZMF)
• die zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
• die zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV)
• die Dentalhygienikerin (DH)
Die Medizin wird immer weiblicher – das gilt nicht nur für Assistenztätigkeiten sondern auch für den Arztberuf selbst. Damit stellt sich zum einen die Frage, wie mithilfe der Gestaltungsinstrumente des Arbeitsrechts Beruf und Familie besser miteinander vereinbar gemacht werden können. Zum anderen bestitzen damit die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzrechts eine besonders große Bedeutung, insbesondere das Mutterschutzrecht und das Recht der Elternzeit.
Nadine Akpinar berät Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Arztpraxen und Zahnarztpraxen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.