Kategorie: Allgemein

Ausschlussfristen im Würgegriff des Nachweisgesetzes

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Pflicht aus dem Nachweisgesetz, weil er nicht darauf hinweist, dass in dem Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, in dem eine Ausschlussfristenregelung enthalten ist, muss der Arbeitgeber Schadenersatz an den Arbeitnehmer bezahlen, wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch nur deshalb nicht mehr geltend machen kann, weil er ihn nicht rechtzeitig innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht hat.

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(Keine) Verjährung des Urlaubsanspruchs

Das Urlaubsrecht kommt nicht zur Ruhe. Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) und, daran anknüpfend, das Bundesarbeitgericht (BAG) in den Jahren 2018 und 2019 die sogenannten Mitwirkungsobliegenheiten von Arbeitgebern bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs aus der Taufe gehoben haben, haben beide Gerichte ihre diesbezügliche Rechtsprechung fortlaufend weiterentwickelt und nuanciert. In einer aktuellen Entscheidung vom 20. Dezember […]

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Dauerbrenner sachgrundlose Befristung – Die aktuelle Rechtssprechung zum „Bereits-Zuvor“ Arbeitsverhältnis

Wie viel Zeit muss vergehen, damit eine in der Vergangenheit liegende Beschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nicht entgegensteht? Die Frage nach dem sog. „Bereits-Zuvor“ Arbeitsverhältnis bewegt die Rechtsprechung seit langer Zeit. Nachdem der 7. Senat des BAG über viele Jahre eine arbeitgeberfreundliche Gesetzes befürwortet hat, kam es aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 zur großen Kehrtwende. Was ist seither geschehen?

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Entgeltumwandlung: Ausschluss des Arbeitgeberzuschusses durch Tarifvertrag?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich am 08. März 2022 in gleich zwei Verfahren mit dem durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG beschäftigt.

In der Praxis wurden die Entscheidungen mit Spannung erwartet, weil bis dato nicht geklärt war, ob Ansprüche aus § 1a Abs. 1a BetrAVG aufgrund des § 19 Abs. 1 BetrVG auch dann ausgeschlossen werden können, wenn ein Tarifvertrag vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz abgeschlossen worden ist.

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